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Erbvertrag

Ein Erbvertrag regelt verbindlich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Erblasser und den Erben und legt fest, wie das Vermögen nach dem Tod verteilt wird. Im Gegensatz zum Testament handelt es sich beim Erbvertrag um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das von beiden Parteien gemeinsam geschlossen wird. Er dient dazu, klare Verhältnisse zu schaffen und spätere Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Wichtig ist, dass ein Erbvertrag alle wesentlichen Vereinbarungen klar und verbindlich festhält. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Benennung der Erben und deren Erbanteile

  • Regelungen zur Nachlassverwaltung und Vermögensaufteilung

  • Bestimmungen über wichtige Vermögenswerte wie Immobilien

 

Der Erbvertrag muss schriftlich abgeschlossen und notariell beurkundet werden, damit er rechtsgültig ist. Durch die notarielle Beurkundung wird sichergestellt, dass beide Parteien die rechtlichen Konsequenzen kennen und keine Seite benachteiligt wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich damit gegenseitig zu den getroffenen Regelungen.

Es gibt verschiedene Arten von Erbverträgen, die je nach Situation und Zielsetzung gewählt werden können. Dazu gehören beispielsweise Erbverträge zwischen Ehegatten, die die gegenseitige Erbfolge regeln, sowie Verträge mit Dritten, die die Nachlassverteilung klar festlegen. Auch Pflichtteilsverzichtsverträge oder Vermächtnisvereinbarungen zählen dazu.

Ein individuell gestalteter Erbvertrag ist besonders wichtig, weil vorgefertigte Muster oft nicht alle Besonderheiten und individuellen Wünsche erfassen. Fehlerhafte oder unklare Klauseln können im Erbfall zu Streitigkeiten oder finanziellen Nachteilen führen. Deshalb empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt für türkisches Erbrecht hinzuzuziehen, der Ihre Interessen schützt und für klare Verhältnisse sorgt.

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