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Arbeitsgerichtszuständigkeit für Geschäftsführer im unteren Levelbereich

Aktuelle Gerichtserntscheidungen zur Erbverteilung

Erbstreitigkeiten nehmen in der gerichtlichen Praxis seit Jahren zu. Grund dafür sind nicht nur zunehmende Vermögenswerte, sondern auch die komplexe Zusammensetzung heutiger Familienverhältnisse. Patchwork-Familien, uneheliche Kinder, mehrere Ehen und länderübergreifende Vermögensverhältnisse führen dazu, dass die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge oft umstritten ist. Die aktuelle Rechtsprechung deutscher Gerichte zeigt deutlich, wie wichtig eine rechtssichere Nachlassregelung ist – und wie differenziert die Gerichte Einzelfälle bewerten.

In vielen Urteilen zur Erbverteilung geht es um:

Typische Streitfragen vor Gericht:

  • Auslegung von Testamenten: Was wollte der Erblasser wirklich? Besonders handschriftlich verfasste Testamente bieten häufig Interpretationsspielraum.

  • Pflichtteilsrechte: Auch enterbte Kinder oder Ehepartner haben gesetzliche Mindestansprüche. Die Gerichte klären, wann ein Pflichtteilsentzug wirksam ist – und wann nicht.

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften: Wer darf was veräußern? Wie ist mit gemeinschaftlichem Eigentum (z. B. Immobilien) umzugehen?

  • Verjährung von Ansprüchen: Viele Pflichtteils- oder Herausgabeansprüche scheitern, weil sie nicht fristgerecht geltend gemacht wurden.

  • Testamentsanfechtung: Wenn Erblasser unter Druck standen oder testierunfähig waren, kann ein Testament unwirksam sein.

 

Beispielhafte Tendenzen der aktuellen Rechtsprechung:

  • Gerichte legen Testamente eher nach dem mutmaßlichen Willen des Erblassers aus – auch wenn die Formulierungen unklar sind.

  • Die Verjährung von Pflichtteilsansprüchen beginnt in der Regel mit der Kenntnis vom Erbfall – nicht automatisch mit dem Tod.

  • Bei Erbengemeinschaften wird zunehmend betont, dass kein Miterbe „faktisch Alleinerbe“ spielen darf – selbst bei alleiniger Nutzung eines Nachlassgegenstands.

  • Ein „Vergessen“ einzelner Erben im Testament kann zur gesetzlichen Erbfolge führen, wenn keine bewusste Enterbung erkennbar ist.

  • Auch die Bindungswirkung von gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten wird in vielen Entscheidungen betont – insbesondere bei Berliner Testamenten.

 

Fazit:

Die Rechtsprechung im Erbrecht entwickelt sich dynamisch weiter und orientiert sich stark am Einzelfall. Wer seinen Nachlass rechtssicher regeln oder Ansprüche durchsetzen will, sollte sich frühzeitig über die aktuelle Rechtslage informieren – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung. Denn Gerichte urteilen zwar nachvollziehbar, aber nicht immer zugunsten dessen, der sich auf „offensichtliche Gerechtigkeit“ beruft.

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