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Vorsorge Erbfall

 

Die rechtzeitige Vorsorge im Erbfall ist ein zentraler Schritt, um sicherzustellen, dass der eigene letzte Wille respektiert und rechtlich durchgesetzt wird – gerade in grenzüberschreitenden Familienkonstellationen mit Verbindungen zwischen Deutschland und der Türkei. Ein Erbfall betrifft nicht nur juristische, sondern auch menschliche und emotionale Bereiche, weshalb vorausschauende Planung besonders wichtig ist. Wer sich frühzeitig mit der Nachlassregelung auseinandersetzt, schützt seine Angehörigen vor Unsicherheit, Streitigkeiten und möglichen finanziellen Belastungen. Besonders komplex wird die Situation, wenn sich Vermögen, Immobilien oder Konten in beiden Ländern befinden, unterschiedliche Staatsangehörigkeiten im Spiel sind oder Erben in Deutschland und in der Türkei leben. In solchen Fällen greifen nicht selten verschiedene nationale Rechtsvorschriften, was erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge, die Pflichtteilsrechte und die steuerliche Belastung haben kann. Die Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Erbrecht sind in der Praxis erheblich. Während beispielsweise in Deutschland ein Pflichtteil für bestimmte nahe Angehörige gesetzlich garantiert ist, kennt das türkische Erbrecht eigene Regelungen, die in bestimmten Fällen zu völlig anderen Ergebnissen führen können. Auch bei der Errichtung eines Testaments gelten unterschiedliche Formvorschriften – ein in Deutschland verfasstes handschriftliches Testament kann in der Türkei möglicherweise nicht anerkannt werden, wenn es nicht bestimmten Formerfordernissen entspricht. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die sogenannte Nachlassspaltung: Befindet sich Vermögen in beiden Ländern, kann es vorkommen, dass beide Staaten unterschiedliche Teile des Nachlasses nach ihren jeweiligen Vorschriften beurteilen. Dies kann zu widersprüchlichen Ergebnissen führen, wenn keine klare testamentarische Regelung oder rechtssichere Gestaltung getroffen wurde. Genau hier setzt unsere Kanzlei an. Als auf das deutsch-türkische Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei begleiten wir Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Nachlassplanung. Wir analysieren Ihre persönliche familiäre und vermögensrechtliche Situation und beraten Sie individuell, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Wünsche wirksam umzusetzen – sowohl nach deutschem als auch nach türkischem Recht. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur bei der Erstellung rechtsgültiger Testamente oder Erbverträge, sondern auch bei lebzeitigen Vermögensübertragungen, etwa durch Schenkungen oder Übergabeverträge. Darüber hinaus klären wir Sie über die steuerlichen Auswirkungen Ihres Erbfalls auf – insbesondere dann, wenn es um Immobilien oder größere Geldsummen im Ausland geht. Auch die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen gehört zu unseren Leistungen. So stellen Sie sicher, dass im Fall von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Handlungsunfähigkeit eine vertraute Person rechtswirksam für Sie Entscheidungen treffen kann. All diese Maßnahmen dienen nicht nur Ihrer persönlichen Absicherung, sondern schaffen auch Klarheit und Sicherheit für Ihre Angehörigen. In einem sensiblen Bereich wie dem Erbrecht ist gegenseitiges Vertrauen die Basis jeder Zusammenarbeit. Wir legen daher großen Wert auf eine verständliche, transparente und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung – selbstverständlich in deutscher und türkischer Sprache. Mit unserem spezialisierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung im deutsch-türkischen Rechtsverkehr sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille auch über Grenzen hinweg rechtssicher verwirklicht wird. Lassen Sie sich von uns persönlich beraten – bevor es zu spät ist. Denn gute Vorsorge beginnt immer im Leben.

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